Gutachten - Schadensanalyse - Beratung - Qualitätssicherung

Seit 20012 müssen Neubesitzer einer Immobilie das Dach entweder gänzlich sanieren oder die oberste Geschossdecke mit einer Dämmung versehen. Die Nachrüstepflicht ist in der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) festgehalten. Wir beraten Sie anhand von uns vorher durchgeführten Substanzanalysen.
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